9. Willensbildung und Entscheidungsfindung in der DDR
1. Grundsätzliche Entscheidungen werden im Politbüro getroffen
2. Das Zentralkommitee (ZK) bestätigt die Entscheidungen des Politbüros
3. Die unteren Parteiorgane werden lediglich informiert
4. Die Vorgaben des Politbüros müssen als Gesetze formuliert werden, in der Vokskammer vorgelegt und in dieser bestätigt werden.Zustimmung zu den Vorgaben meist 100%
5.Das Zuständige Ministerium setzt unter der Leitung des Vorsitzenden des Ministerrates die gesetzlichen Vorgaben um
2. Das Zentralkommitee (ZK) bestätigt die Entscheidungen des Politbüros
3. Die unteren Parteiorgane werden lediglich informiert
4. Die Vorgaben des Politbüros müssen als Gesetze formuliert werden, in der Vokskammer vorgelegt und in dieser bestätigt werden.Zustimmung zu den Vorgaben meist 100%
5.Das Zuständige Ministerium setzt unter der Leitung des Vorsitzenden des Ministerrates die gesetzlichen Vorgaben um
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